Am 1. Juli ist eine EU-Vorschrift in Kraft getreten, nach der Verpflichtung entsteht, mich zur MWSt-Zahlung in dem Mitgliedstaat anmelden, in den ich den natürlichen Personen meine Waren liefere. Sollte die Ware aber von einer Firma, d.h. rechtlichen Person, bestellt sein, gilt diese Pflicht nicht. Deswegen möchte ich Sie um Mitteilung Ihrer event. Firmenangaben mit Ihrer Steuer-Nr. bitten. Falls die Rechnung an eine physische Person erstellt sein soll, muß ich begreiflicherweise die Preise meiner Waren um entsprechende MWSt im betreffenden Land erhöhen, z. B. in Deutschland werden die Preise 19% höher.
Da ich in Tschechien ein MWSt-Zahler mittlerweile nicht bin, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellungen und Einkäufe von mir persönlich, d.h. ohne MWSt, abzuholen.
Mit freundlichen Grüssen
Milan Mülle